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Ehrenpräsident

Wie wird man Ehrenpräsident?

Ehrenpräsident oder Ehrenvizepräsident kann grundsätzlich nur werden, wer sich als Vorstands- und/oder Elferratsmitglied um die Gesellschaft verdient gemacht hat. Nach dem Ausscheiden aus einem Amt entscheidet der Vorstand der Gesellschaft, ob jemand in den Senat aufgenommen wird und damit den Titelzusatz „Ehren..." tragen darf. Die Ehrentitel werden im Rahmen einer offiziellen „Taufe“ verliehen. Da sowohl Ehrenpräsident als auch Ehrenvizepräsident Teil des Senats der Gesellschaft sind, werden sie vom Senatspräsidenten betreut.

Kennzeichnung

Ehrenpräsidenten und Ehrenvizepräsidenten tragen die einstufige KGH-Kappe mit einem rot/weißen Marabu (Federband auf der Kappe), Glanzsteinen und dem Schriftzug „Ehrenpräsident“ bzw. „Ehrenvizepräsident“.

Ehrenpräsident

Axel Bröker

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Ehrenpräsident seit 2012

KGH Mitglied seit 2007

  • Präsident 2007 bis 2012

  • ​Ordenssponsor 2012

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